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   BGH, 06.11.1972 - KZR 63/71   

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https://dejure.org/1972,3206
BGH, 06.11.1972 - KZR 63/71 (https://dejure.org/1972,3206)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1972 - KZR 63/71 (https://dejure.org/1972,3206)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1972 - KZR 63/71 (https://dejure.org/1972,3206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung eines Lizenzgebers bei der Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu Lizenznehmern - Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichs - Anspruch auf Schadensersatz wegen Patentverletzung - Gestattung der Benutzung eines Patents - Empfehlung einer bestimmten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 294
  • GRUR 1973, 331
  • DB 1973, 569
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

    Auszug aus BGH, 06.11.1972 - KZR 63/71
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Prüfung einer zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung oder die Prüfung des mitwirkenden Verschuldens dem Betragsverfahren überlassen werden darf, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, daß die Klageforderung in irgend einer Höhe besteht (BGHZ 1, 31, 36; 11, 63).

    Denn für diese verfahrensrechtliche Beurteilung ist die aus den Entscheidungsgründen zu entnehmende Ansicht des Berufungsgerichts zugrunde zu legen (BGHZ 1, 31, 36; 18, 107, 109) [BGH 09.07.1955 - VI ZR 116/54] .

  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus BGH, 06.11.1972 - KZR 63/71
    Wie der Senat schon wiederholt dargelegt hat (BGHZ 31, 105, 108 ff [BGH 26.09.1959 - KZR 2/59] - Gasglühkörper - BGHZ 36, 91, 102 ff [BGH 26.10.1961 - KZR 1/61] - Allgemeine Ortskrankenkasse -) kommt für die Unternehmereigenschaft im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach dem Zweck des Gesetzes, die Freiheit des Wettbewerbs sicherzustellen, jede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr in Betracht, die auf den Austausch von Waren oder gewerblichen Leistungen gerichtet ist und sich nicht auf die Deckung des privaten Gebrauchs beschränkt: der zu beurteilende wirtschaftliche Vorgang ist dabei in seiner Gesamtheit zu würdigen.
  • BGH, 26.10.1959 - KZR 2/59

    Kartellvertrag nach § 1 GWB

    Auszug aus BGH, 06.11.1972 - KZR 63/71
    Wie der Senat schon wiederholt dargelegt hat (BGHZ 31, 105, 108 ff [BGH 26.09.1959 - KZR 2/59] - Gasglühkörper - BGHZ 36, 91, 102 ff [BGH 26.10.1961 - KZR 1/61] - Allgemeine Ortskrankenkasse -) kommt für die Unternehmereigenschaft im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach dem Zweck des Gesetzes, die Freiheit des Wettbewerbs sicherzustellen, jede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr in Betracht, die auf den Austausch von Waren oder gewerblichen Leistungen gerichtet ist und sich nicht auf die Deckung des privaten Gebrauchs beschränkt: der zu beurteilende wirtschaftliche Vorgang ist dabei in seiner Gesamtheit zu würdigen.
  • BGH, 09.07.1955 - VI ZR 116/54

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Auszug aus BGH, 06.11.1972 - KZR 63/71
    Denn für diese verfahrensrechtliche Beurteilung ist die aus den Entscheidungsgründen zu entnehmende Ansicht des Berufungsgerichts zugrunde zu legen (BGHZ 1, 31, 36; 18, 107, 109) [BGH 09.07.1955 - VI ZR 116/54] .
  • BGH, 11.11.1953 - II ZR 242/52

    Grundurteil bei Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 06.11.1972 - KZR 63/71
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Prüfung einer zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung oder die Prüfung des mitwirkenden Verschuldens dem Betragsverfahren überlassen werden darf, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür gegeben ist, daß die Klageforderung in irgend einer Höhe besteht (BGHZ 1, 31, 36; 11, 63).
  • BGH, 15.03.1973 - KZR 11/72

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden in Patentlizenzverträgen

    Diese Beschränkung der Klägerin, die nach den §§ 15 bis 18 GWB zu beurteilen ist (Urteil des Senats vom 6. November 1972 - KZR 63/71 - Nahtverlegung), stellt sich jedoch allenfalls als eine Ausschließlichkeitsbindung im Sinne des § 18 Satz 1 Nr. 2 GWB dar, die von der Kartellbehörde für unwirksam erklärt werden kann.

    Diese Vorschrift betrifft nur Bindungen des Lizenznehmers; Bindungen des Lizenzgebers sind daher nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes zu beurteilen (Urteil des Senats vom 6. November 1972 - KZR 63/71 - Naht Verlegung).

  • BGH, 03.05.1988 - KVR 4/87

    Anwendung des Kartellrechts auf Verwertungsgesellschaften; Aufstellung eines

    Mit zutreffenden Erwägungen hat das Kammergericht allerdings die Unternehmenseigenschaft der Berechtigten, also der Komponisten, Textdichter und Verleger, in ihrer auf die wirtschaftliche Verwertung des künstlerischen Schaffens gerichteten Tätigkeit bejaht (vgl. v. Gamm, Kartellrecht, § 1 Rdn. 11; Immenga in Immenga/Mestmäcker, GWB, § 1 Rdn. 94; Langen/Niederleithinger/Ritter/Schmidt, a.a.O., § 1 Rdn. 13; vgl. auch BGH, Urt. v. 6.11.1972 - KZR 63/71, WuW/E 1253, 1257 = GRUR 1973, 331, 333 - Nahtverlegung, für den Erfinder).
  • BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88

    Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage aufgrund einer vertraglichen

    a) Ein Verstoß gegen § 1 GWB ist unabhängig davon zu beurteilen, ob der beanstandete Vertrag auch ein Vertrag im Sinne des § 20 GWB ist, innerhalb dessen eine Nichtangriffsabrede gemäß Abs. 2 Nr. 4 zulässig sein könnte (vgl. BGH GRUR 1973, 331, 332 - Nahtverlegung).
  • OLG München, 07.05.1981 - 6 U 4533/80

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines wettbewerbsbeschränkenden

    Der Kläger beteiligte sich mit seiner Gesangs-Tätigkeit unter Einräumung von Leistungsschutzrechten als Unternehmer am Wirtschaftsverkehr, weil er gewerbliche Leistungen angeboten und nicht einen eigenen Bedarf als Verbraucher befriedigt hat (vgl. BGH GRUR 1973, 331, 333 - Nahtverlegung -).
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